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AUSSCHREIBUNGS- UND

TEILNAHME

BEDINGUNGEN

Für die Teilnahme am nicht kommerziell ausgerichteten Projekt „EINBLICK filterlos“ (www.einblick-filterlos.at) gelten folgende Bedingungen:

 

§ 1. Allgemeines

  1. Die Teilnahme am Filmprojekt EINBLICK filterlos (in der Folge „Projekt“ genannt) unterliegt den vorliegenden Teilnahmebedingungen.

  2. Das Projekt teilt sich in mehrere Phasen und dazugehörigen Teilschritten. 

Phase 1: uploads von Videos auf www.einblick-filterlos.at. Damit können Interessierte (in der Folge Teilnehmer:in genannt) sich zu Phase 2–4 qualifizieren.  

Phase 2: Auswahl aus allen eingereichten Videos bzw. Projektideen mit der Zielsetzung dem Projekt adäquate Teilnehmer:innen für einen zu produzierenden Kurzfilm/short von ca. 30 Minuten (inklusive Vor- und Abspann) zu ermitteln.

Phase 3: Nach diverse Teilschritten (Input-Seminare / Vorträge und/oder workshops) beginnen die ausgewählten Teilnehmer:innen mit dem tatsächlichen Filmemachen mit Unterstützung von Film-Coaches.

Phase 4: Präsentation des produzierten Films und Kommunikation der Filmarbeit durch Teilnehmer:innen vor interessiertem Publikum.

  1. Die Qualifizierung für die mögliche Teilnahme am Projekt erfolgt durch das Hochladen entweder eines von Bewerber:in selbst angefertigten Videos oder einer schriftlich verfassten Filmidee/Filmszene laut Vorgabe (in Form eines Exposés, Treatments oder Roh-Drehbuches etc.) auf www.einblick-filterlos.at. Damit erkennt Bewerber:in auch die unter §1 ff. aufgelisteten Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

  2. Die Teilnahme am Projekt erfolgt kostenlos und Zeit und Arbeit werden vom Veranstalter nicht abgegolten, da es sich um ein Projekt auf freiwilliger Basis und um eine nicht-kommerzielles Projekt handelt. Der Veranstalter behält es sich vor, Teilnehmer:in vom Projekt vor und während der Laufzeit des Projekts auszuschließen, sollten diese wider den Geist und die Idee eines gemeinschaftlich erstellten Gesamtprojektes verstoßt. 

  3. Die elektronische Plattform (www.einblick-filterlos.at) dient zur Abwicklung des Projektes und in der ersten Phase zum upload von Bewerbungsvideos (Qualifikation) und in weiteren Phasen zur Öffentlichkeitsarbeit und partiellen Dokumentation der Projektfortschritte.

 

§ 2. Projektdurchführende

  1. Projektdurchführende ist die HPMedia e.U. (siehe Impressum www.einblick-filterlos.at und in der Folge Veranstalter genannt). 

  2. Der Veranstalter entscheidet über alle Zweifelsfragen entsprechend den Teilnahmebedingungen. Dieses Reglement wird in deutscher und englischer Sprache herausgegeben. 

 

§ 3. Wer darf grundsätzlich beim Projekt mitmachen?

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren dauerhaften oder temporären Wohnsitz in Österreich oder in der Ukraine haben und die zwischen 2003 und 2006 geboren sind.

  2. Eine Einreichung unter Pseudonym ist nicht möglich.

  3. Mehrere Personen können gemeinschaftlich als Team ein Video herstellen oder ein Exposé, Treatment, Drehbuch etc. verfassen und hochladen. Bei diesen Teamproduktionen (mehrere Personen haben gleichberechtigt mitgewirkt) muss im Rahmen der Online-Anmeldung zusätzlich zu den Kontaktdaten der einzelnen Teammitgliedern ein:e Ansprechpartner:in benannt werden, der:die als Kontaktperson für den Wettbewerb gilt.

 

§ 4. Datenschutz

Personenbezogene Daten die im Rahmen der Anmeldung auf www.einblick-filterlos.at einzugeben sind, werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze verwendet. Die Teilnehmer:in willigt ein, dass der Veranstalter ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck des Projektes elektronisch erfasst. Die Daten werden nur im nötigen Rahmen für die Durchführung des Projektes und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet.

 

§ 5. Wie kann man einreichen und womit kann man sich bewerben?

Datei-upload/Qualifikation:

Die Qualifizierung für das Projekt erfolgt durch Uploaden eines diesen Bedingungen entsprechenden Videos oder Exposés, Treatments, Drehbuchs etc. auf den www.einblick-filterlos.at-Server. Die Bewerbung ist ausschließlich online per Datenupload über den upload-button auf www.einblick-filterlos.at möglich. Alle Videos oder Treatments/Drehbücher müssen fristgerecht bei www.einblick-filterlos.at mit den für eine Registrierung nötigen Teilnehmerdaten vorliegen.

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§ 6. Welche Videobeiträge können für die Qualifikation teilnehmen?

  1. Inhaltliche, technische Vorgaben und rechtliche Vorgaben:

Die Gestaltung des einzureichenden Videos ist grundsätzlich frei was sowohl den Inhalt als auch die formale Gestaltung anbelangt. Existiert das Video nicht in deutscher Sprachfassung, so sollte es entweder deutsch oder englisch synchronisiert oder deutsch oder englisch untertitelt werden.

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Gestalter:innen von Videos, die keinen sichtbaren Copyright-Hinweis beinhalten oder offensichtlich ©-Rechte Dritter verletzen.

  2. Der Veranstalter behält sich vor, Bewerber:in von Videos mit sittenwidrigen, gesetzeswidrigen, kriminellen oder sonstigen strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen Inhalten von der Qualifizierung zum Projekt auszuschließen.

  3. Die Beiträge müssen in einem hochauflösenden Standard-Videoformat eingereicht werden. Upload-Formate: Film file

    • akzeptierte Formate: .mp[e]g / .avi / .mov / .mp4

    • empfohlene codecs: MPEG, Apple ProRes, H264 

    • Auflösung: 720p oder 1080p (bevorzugt)

    • Audio: 48kHz sound PCM (only uncompressed) / MP3 / AAC 

  4. Am Anfang des Videos sollte der Videotitel/Titel der Filmidee erscheinen.

Das Video soll minimal 20 Sekunden und maximal zwei bis drei Minuten dauern.

 

§ 7. Welche Filmideen können für die Qualifikation teilnehmen?

  1. Inhaltliche, technische Vorgaben und rechtliche Vorgaben:

Die Gestaltung der einzureichenden Filmidee ist relativ frei (sollte kein spezielles Thema für ein bestimmtes Projektjahr vorgegeben sein), was sowohl den Inhalt als auch die formale Gestaltung anbelangt. Die Filmstory muss eine plausible Handlung beinhalten und ein realistisches Thema bearbeiten, dass aus dem Lebensumfeld von Bewerber:in stammen könnte – eine Filmgeschichte, die das Leben von Jugendlichen abbildet und einen ungefilterten und neuen Blick auf deren Lebenswelt freigibt.

Es besteht auch die Möglichkeit, direkt eine Szene nach bestimmten Vorgaben für die Bewerbung zu verfassen und einzuschicken. Diese Vorgaben sind unter dem Menupunkt "Bewerbung"/"Info" zu finden.

Die Filmidee/Szene kann als Exposé, Treatment, Drehbuch etc. eingereicht werden und sollte entsprechend der Dauer des Bewerbungsvideos nur ein bis zwei Seiten (Exposé, Treatment) oder maximal fünf Seiten (in Drehbuchform) lang sein. Das Drehbuch kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst und hochgeladen werden. 

  1. Upload-Formate: Text file:

    • word-.doc, bzw. .docx, pages

    • pdf (bevorzugt)

    • txt, rtf

  2. Der Upload findet ebenfalls direkt durch die Bewerber:in auf www.einblick-filterlos.at statt. Sobald der Veranstalter die Datei erhalten hat, gilt das Video, Exposé, Treatment, Drehbuch etc. als an dem Veranstalter übergeben.

  3. Jedes einzureichende Video, Exposé, Treatment, Drehbuch etc. muss bis spätestens 24.00 Uhr des letzten Ausschreibungstages (Stichtag) auf www.einblick-filterlos.at hochgeladen sein. Die eingereichten Filme oder Beiträge dürfen zum Stichtag, nicht älter als ein Jahr sein, d. h. sie sollten nach dem 31. Juli 2021 hergestellt worden sein.

 

§ 8. Haftung beim upload

Für den Verlust oder die Unvollständigkeit der durch die Bewerber:in übermittelten Daten übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Unvollständigkeit beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter:innen. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Informationen durch Dritte aufgrund von technischen Fehlern bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff.

 

§ 9. Jury

  1. Die Beurteilung eines Videos erfolgt durch eine von www.einblick-filterlos.at bestimmte Jury (zusammengestellt aus den Coaches des jeweiligen Projektjahres) die aus allen eingereichten (hochgeladenen) Videos, Exposés, Treatments, Drehbüchern etc. eine Auswahl treffen wird.  

  2. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Auf Basis der Jury-Entscheidung werden die Teilnehmer:innen für die weitere Phase des Projektes, das konkrete Filmemachen, eingeladen.

 

§ 10. Teilnahmebestätigung

  1. Die final ausgewählten Teilnehmer:innen zum Projekt werden schriftlich über die von den Teilnehmer:innen angegebenen E-Mail-Adressen informiert, ob sie zur Teilnahme am Projekt ausgewählt wurden.

  2. Es wird keine Haftung für unvorhergesehene Umstände, die durch Dritte verursacht werden, wie zum Beispiel die Zustellung der Bestätigung etc. übernommen.

 

§ 11. Urheberrecht

  1. Die Bewerber:in bestätigt mit der online-Anmeldung und dem upload eines Videos, Exposés, Treatments, Drehbuchs etc. Urheber:in derselben zu sein. Die Bewerber:in haftet im Falle der Rechtsverletzung Dritter. Die Bewerber:in verfügen nachweislich über alle für die Projektteilnahme erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte an dem von ihr eingereichten Video, Exposé, Treatment oder Drehbuch etc. Sie garantiert dem Veranstalter die Freiheit von Rechten Dritter und stellt den Veranstalter insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Die Bewerber:in sichert dem Veranstalter zu, dass er:sie über sämtliche Rechte am hochgeladenen Video, Exposé, Treatment, Drehbuch etc. verfügt, dass durch deren eventuelle Veröffentlichung bzw. Verwendung (auch von Teilen) als Basis für den zu schaffenden Film keine Rechte Dritter verletzt werden sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die Teilnehmer:in ist selbst für die rechtzeitige Klärung der erforderlichen Rechte verantwortlich. 

  2. Die Bewerber:innen versichern, dass der durch sie eingesandte Film/Videoclip und/oder die Filmidee frei von Rechten Dritter, z.B. Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte Persönlichkeitsrechte, sind und sie frei darüber verfügen dürfen. Sie stellen den Veranstalter vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vorstehende Zusicherung nicht zutrifft.

  3. Videos, Exposés, Treatments oder Drehbücher, die offensichtlich nicht mit diesen Bedingungen übereinstimmen, werden von www.einblick-filterlos.at vom Server gelöscht und deren Gestalter:in qualifizieren sich nicht als mögliche Teilnehmer:in.

  4. Mit der Übertragung von Inhalten (uploads von Videos oder Exposés oder Treatments oder Drehbücher) auf den www.einblick-filterlos.at-Server garantieren die Teilnehmer:innen, dass sie über die nötigen Rechte zu verfügen, um diese Inhalte der www.einblick-filterlos.at zur nicht-kommerziellen Nutzung zu überlassen auch über die Nutzung im Rahmen des Webauftritts von www.einblick-filterlos.at, insbesondere eines eventuellen Newsletter-Versands von www.einblick-filterlos.at hinaus.

Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte gegenüber Veranstalter geltend machen, so werden die Teilnehmer:in den Veranstalter diesbezüglich gegen allfällige Schadenersatzansprüche Dritter, die aus einer Urheberrechts- und oder Werknutzungsverletzung resultieren könnten, schad- und klaglos halten.

 

§ 12. Nutzungen und Veröffentlichungen des im Rahmen des Projektes kreierten Films.

  1. Mit der Teilnahme am Projekt räumen die Teilnehmer:innen dem Veranstalter für das im Zeitraum des Projekts entstehenden Films das zeitlich und räumlich uneingeschränkte und unentgeltliche Nutzungsrecht und unwiderrufliche Recht zur weltweiten Veröffentlichung, Vervielfältigung, Übersendung oder sonstiger vergleichbarer Nutzung ohne jeglichen Anspruch auf Vergütung am eingereichten Video (Vorauswahl bzw. fertig gestellten Film) oder Exposé oder Treatment oder Drehbuch ein. Filme die im Rahmen von EINBLICK filterlos entstehen werden grundsätzlich nicht kommerziell verwertet und dienen ausschließlich der Werbung für das Thema „Film“.

  2. Die Teilnehmer:in am Projekt sichert Veranstalter weiters zu, dass sich insbesondere Musik und Texte die im Rahmen der Erstellung des Films verwendet werden, im Besitz der Teilnehmer:in befindet und dass allfällige Musik- und Textrechte (ebenso Rechte verwendeter Bildmaterialien - "found-footage"-Archivmaterial) rechtsgültig erworben wurden und an den Veranstalter übertragen werden durften.

  3. Der:Die Teilnehmer:innen räumen dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte, für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihnen im Rahmen des Projekts geschaffenen Films sowie der eventuell dem Film zugrunde liegenden Idee, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig ist, ein. Hierzu zählt insbesondere das Recht zur Verfilmung, das heißt das Recht, den eingesandten Film unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung eines Filmwerkes zu benutzen und das Filmwerk selbst sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen auf alle Nutzungsarten zu nutzen. 

  4. Ebenso zählen hierzu das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Films bzw. der Filmidee auf elektronischen/digitalen – auch interaktiven - Datenträgern, insbesondere bluray, DVD, CD-ROM, Video sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und das Vorführungsrecht. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen.

  5. Die Teilnehmenden geben ihre Zustimmung zur Veröffentlichung des Films und der Namen seiner Gestalter:innen.

  6. Darüber hinaus ist der Veranstalter uneingeschränkt berechtigt, den von jeweiligen Teilnehmer:innen geschaffenen Film im Internet zu veröffentlichen – Insbesondere auf der www.einblick-filterlos.at und im Rahmen der Berichterstattung auf anderen Internetseiten und auf youtube, facebook und allen anderen Plattformen, die der Bewerbung und Verbreitung audiovisueller Inhalte und der Bewerbung von Kinofilmen, Kinos und dergleichen dienen und/oder die sich an einen Personenkreis wenden, der an audiovisuellen Inhalten in einem filmkünstlerischen Zusammenhang speziell interessiert ist.

  7. Der im Rahmen des Projekts geschaffene Film kann über mehrere Monate hinweg als Vorfilm zum jeweiligen Hauptfilm diverser Kinos oder aber auch im Rahmen spezieller Programmformate in elektronischen Medien kostenlos gezeigt werden. Der mögliche Einsatz des Filmes erfolgt nach Maßgabe der programmtechnischen Möglichkeiten und wird von Veranstalter nicht garantiert.

  8. Mit der Einreichung und der daraus eventuell erfolgenden Teilnahme am Projekt erklären sich Bewerber:innen mit der Veröffentlichung ihrer Namen einverstanden, sofern sie zu den Teilnehmer:innen am Projekt zählen.

  9. Mit der Einreichung und der daraus eventuell erfolgenden Teilnahme am Projekt erkennen Teilnehmer:innen diese Teilnahme-/Ausschreibungsbedingungen vollinhaltlich und rechtsgültig an und erklären ihr Einverständnis damit.

  10. Filmstills aus von im Rahmen des Projektes geschaffenen Film können von Veranstalter auf Plakaten und Flyern eines Folgeprojektes sowie im Internet (www.einblick-filterlos.at) präsentiert werden und dürfen generell für PR- oder Presse-Zwecke genützt werden. 

  11. Die ausgewählten Teilnehmer:innen für das Projekt 2023 erklären sich mit der Aufnahme und Vervielfältigung der Filme auf der DVD/blu-ray-Disc "EINBLICK filterlos 2023" ohne gesonderte Vergütung einverstanden. Die DVD/blu-ray-Disc wird Interessierten, der Presse und vor allem relevanten filminteressierten Zielgruppen und allen Gestalter:innen des Films für eine ausschließlich nicht-kommerzielle Nutzung zur Verfügung gestellt. Die DVD/blu-ray-Disc ist nicht käuflich zu erwerben.

Zu einer Nutzung des durch Teilnehmer:innen geschaffenen Film ist der Veranstalter berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Der Veranstalter wird Teilnehmer:innen im Rahmen jeglicher Nutzungsformen namentlich nennen bzw. dies seinen Partner:innen auferlegen.

 

§ 13. Haftungsausschluss / Rechtsweg

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt des im Rahmen des Projekts fertiggestellten Films. Über das Projekt kann kein Schriftverkehr geführt werden soweit diese nicht zur Erstellung des Filmes dienlich ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

§ 14. Wirksamkeit / geltendes Recht / Gerichtsstand

  1. Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Unvorhergesehen Ereignisse, die die Durchführung des Projekts unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Durchführung abzusagen. Eventuell daraus geltend gemachte. Ansprüche seitens Teilnehmer:innen sind ausgeschlossen.

  2. Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Wien.

  3. ​

Stand: 20. Juni 2023, Änderungen vorbehalten.

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